JURY FORDERT PRÜFUNG EINES AFD-VERBOTS
Am Ende der dreitätigen Veranstaltung Prozess gegen Deutschland fand die Jury zu einem sehr differenzierten Urteil: Sie hält die AfD in wesentlichen Punkten für eine verfassungswidrige Partei und fordert die Prüfung eines Verbotsverfahrens. Zudem sprach sich die Jury dafür aus, die AfD von jeder staatlichen Finanzierung auszuschließen.
Das Votum der siebenköpfigen Jury vom 15.2.2026 im Detail:
FRAGEN ZU FALL I:
Ist Ihrer Meinung nach die AfD eine verfassungswidrige Partei gemäß Artikel 21 Grundgesetz?
Die Antwort der Jury gliedert sich in die drei Säulen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung:
- Verfassungswidrig im Sinne der Rechtsstaatlichkeit: Ja: 3; Enthaltung: 1; Nein: 3 - insgesamt: Nein
- Verfassungswidrig im Sinne des Demokratieprinzips: Ja: 4; Enthaltung: 1; Nein: 2 - insgesamt: Ja
- Verfassungswidrig im Sinne der Menschenwürde: Ja: 5: Nein: 2 - insgesamt: Ja
Sollte Sie daher vom Bundesverfassungsgericht verboten werden?
Die Antwort der Jury: Ja: 2; Enthaltung: 2; Nein: 3 - insgesamt: Nein
Die Jury fordert die Verfassungsorgane der BRD auf, das Verbot der AfD zu prüfen.
Und zwar im folgenden Verhältnis: Ja: 5; Nein: 2 - insgesamt: Ja
Falls Nein: Soll die AfD gem. Artikel 21 Abs. 3 GG von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossen werden?
Die Antwort der Jury: Ja: 4; Nein: 3 - insgesamt: Ja
FRAGEN ZU FALL II:
Ist der Einfluss privater Akteure und Geldgeber auf mediale Plattformen so massiv, dass dadurch die demokratische Meinungsbildung (etwa durch massenhafte Verbreitung „alternativer Fakten“ und Lügen) verunmöglicht und der soziale Frieden gefährdet wird?
Die Antwort der Jury: Ja: 5; Nein: 2 - insgesamt: Ja
Ist es nötig, mediale Plattformen einer gesellschaftlichen und demokratischen Regulierung zu unterwerfen?
Die Antwort der Jury: Ja: 3; Enthaltung: 2; Nein: 2 - insgesamt: Nein
FRAGEN ZU FALL III:
Stachelt die AfD Ihrer Ansicht nach zu Gewalt auf, indem sie eine gewaltverherrlichende Sprache anschlägt?
Die Antwort der Jury: Ja: 6; Enthaltung: 1 - insgesamt: Ja
Sollte daher der Partei AfD, vertreten durch die Parteivorsitzenden Alice Weidel und Tino Chrupalla, beispielsweise untersagt werden, wörtlich oder sinngemäß die Behauptung aufzustellen oder zu verbreiten, es drohe ein „großer Austausch“, der eine schrittweise Verdrängung der heimischen angestammten Bevölkerung mit sich bringe und den „Tod des deutschen Volkes“ herbeiführe?
Die Antwort der Jury: Ja: 3; Enthaltung: 3; Nein: 1 - insgesamt: Nein
Milo Raus spektakuläre theatrale Prozessformate zählen längst schon zu den Klassikern des politischen Theaters. In Hamburg nahm sich der Regisseur, Autor und Festivalintendant nun – gemeinsam mit Mia Massmann und Robert Misik – in einem Prozess gegen Deutschland die aktuellen Zustände vor. Ist ein Verbot der AfD möglich, ja rechtlich geboten, weil sie »aggressiv kämpferisch« die Demokratie bedroht? Verstößt sie fortgesetzt gegen das Grundgesetz, indem sie mit allen Mitteln die Meinungsfreiheit ihrer Kritiker*innen bekämpft? Diese Fragen wurden genauso verhzandelt wie der Missbrauch des Rechts durch die Welt des Techno-Faschismus, die MAGA-Propagandawalze des Silicon Valley und das mediale Ökosystem rechtsextremer Gehirnwäsche – in Deutschland und auch international.
Beteiligt waren keine Schauspieler*innen, sondern rund 35 echte Spitzenjurist*innen, echte Ankläger*innen, echte Verteidiger*innen, und Expert*innen, Protagonist*innen, Skandalfiguren, Influencer*innen, Betroffene und Opfer.









