1. Geltungsbereich
1.1 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der Thalia Theater GmbH (Thalia Theater) und ihren Besuchern. Mit Erwerb einer Eintrittskarte oder Abschluss eines Abonnementsvertrages gelten diese Bedingungen als vereinbart. Für Abonnentinnen und Abonnenten gelten daneben die Abonnementsbedingungen. Für Mitglieder von Besucherorganisationen gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist.
1.2 Für Veranstaltungen Dritter in den Räumlichkeitduen der Thalia Theater GmbH gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Thalia Theater GmbH nur eingeschränkt und nur insoweit, als die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fremdveranstalter nichts Abweichendes vorsehen.


2. Spielplan und Anfangszeiten
Die gültigen Spielpläne mit den Anfangszeiten und Besetzungen werden in den von der Thalia Theater GmbH herausgegebenen regelmäßigen Veröffentlichungen bekannt gegeben. Diesbezügliche Änderungen bleiben vorbehalten. Im Falle einer Vorstellungsänderung oder eines –ausfalls oder einer Änderung der Anfangszeit wird sich das Thalia Theater bemühen, die Besucherinnen und Besucher rechtzeitig vorher darüber zu informieren. Für Angaben auf Plakaten und in anderen Veröffentlichungen (z.B. Presse) übernimmt die Thalia Theater GmbH keine Gewähr.


3. Öffnungszeiten
3.1 Das Kundenzentrum, die Tageskasse und der telefonische Vorverkauf sind zu den in den regelmäßigen Veröffentlichungen der Thalia Theater GmbH angegebenen Zeiten geöffnet.
3.2 Die Abendkasse öffnet 60 Minuten vor Beginn der jeweiligen Aufführung. An der Abendkasse werden mit Vorrang Eintrittskarten für die Abendvorstellung verkauft. Die Abendkasse schließt grundsätzlich mit Vorstellungsbeginn. Reservierte Karten müssen bis eine halbe Stunde vor Vorstellungsbeginn abgeholt werden.


4. Vorverkauf
4.1 Der Vorverkauf beginnt beginnt ab dem ersten Werktag jedes Monats und umfasst den kommenden Monat sowie die darauf folgenden zehn Tage. Für einzelne Produktionen kann es einen vorgezogenen Vorverkaufsbeginn geben. Die näheren Vorverkaufsbedingungen regeln sich nach den Veröffentlichungen des Thalia Theaters.
4.2 Der Vorverkauf findet außerdem bei angeschlossenen Theaterkassen, Reisebüros und sonstigen Vorverkaufsstellen in Hamburg und in Deutschland sowie auf Internetportalen von Kooperationspartnern statt. Hierfür gelten gegebenenfalls abweichende Geschäftsbedingungen der genannten Partner (z.B. Vorverkaufsgebühren), für die das Thalia Theater keine Haftung übernimmt.
4.3 Das Thalia Theater behält sich vor, in Einzelfällen die Anzahl von Karten, die pro Person verkauft werden, einzuschränken. Das Thalia Theater behält sich außerdem vor, den Vorverkauf in zeitlicher Hinsicht und/oder im Hinblick auf die Abgabe ermäßigter Karten/Plätze und/oder bezüglich bestimmter Vertriebswege einzuschränken.
4.4 Übersendet das Thalia Theater dem Käufer Eintrittskarten / Abonnementausweise, so trägt die Käuferin und der Käufer / die Abonnentin und der Abonnent das Versandrisiko. Das Thalia Theater ist nicht verpflichtet, Ersatz zu leisten. Das Theater ist berechtigt, für den Versand eine Bearbeitungs- und Versandgebühr zu erheben.


5. Bestellung, Reservierung und Kauf
5.1 Telefonische Kartenreservierungen sind frühestens mit Beginn des jeweiligen Vorverkaufs möglich. Telefonische Kartenreservierungen gelten als vorläufige Reservierungen und werden erst mit Bezahlung verbindlich. Reservierte Karten werden in der Regel ab Reservierungsdatum zehn Tage reserviert, sind grundsätzlich jedoch bis spätestens eine halbe Stunde vor der jeweiligen Vorstellung zu bezahlen und abzuholen. Auf Wunsch und Risiko des Bestellers werden die Karten zugesandt. Die hierfür fällige Bearbeitungs- und Versandgebühr wird mit dem Kartenpreis in Rechnung gestellt. Der Versand erfolgt nach Bezahlung. Bei Nichteinhaltung des Zahlungstermins behält sich das Thalia Theater das Recht vor, anderweitig über die Karten zu verfügen. Daneben besteht die Möglichkeit, Karten telefonisch verbindlich zu kaufen und mittels Kreditkarte zu bezahlen. Nur bereits bezahlte Karten werden an der Abendkasse hinterlegt. Nicht abgeholte Karten werden nicht ersetzt.
5.2 Im Rahmen des Online-Kartenverkaufs geht das Angebot für einen Vertragsabschluss von der Kundin oder dem Kunden aus. Die Kundin oder der Kunde erhält eine E-Mail mit der Bestätigung des Kartenkaufs, wenn die Zahlung autorisiert ist. Es gelten ausschließlich die auf der Homepage des Thalia Theaters für den Online-Kartenkauf angebotenen Zahlungsmöglichkeiten. Mit der Bestätigung des Kartenkaufs per E-Mail nimmt die Thalia Theater GmbH das Vertragsangebot der Kundin oder dem Kunden unter der auflösenden Bedingung an, dass bei Zahlungseingang die bestellte Anzahl von Karten in der ausgewählten Preiskategorie nicht mehr vorhanden ist. Soweit die Thalia Theater GmbH Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitveranstaltungen anbietet, insbesondere Eintrittskarten für Veranstaltungen, gilt § 312 Absatz 3 Ziffer 6. BGB. Danach ist ein zweiwöchiges Widerrufsrecht ausgeschlossen. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch die Thalia Theater GmbH bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten. Auf Wunsch und Risiko der Bestellerin und des Bestellers werden die Karten zugesandt. Die hierfür fällige Bearbeitungs- und Versandgebühr wird mit dem Kartenpreis in Rechnung gestellt. Der Versand erfolgt nach Bezahlung. Nur bereits bezahlte Karten werden zur Abholung hinterlegt. Nicht abgeholte Karten werden nicht ersetzt. Beim Kauf alkoholischer Getränke in unserem Webshop sichert die Kundin und der Kunde zu, mindestens 16 Jahre alt zu sein.


6. Eintrittspreise
6.1 Für die Veranstaltungen des Thalia Theaters gibt es je nach Veranstaltungsort und Veranstaltung unterschiedliche Sitzpläne, Preiskategorien und Platzgruppen. Bei ausgewählten Veranstaltungen (z.B. Sonderveranstaltungen, Gastspiele) können Zuschläge erhoben werden. Abweichende Eintrittspreise sind auch bei Veranstaltungen Dritter in den Räumen der Thalia Theater GmbH möglich.
6.2 Die geltenden Eintritts- und Abonnementpreise und Abonnementsbedingungen sind aus den aktuellen Veröffentlichungen des Thalia Theaters ersichtlich. Zudem sind Informationen zu den unterschiedlichen Abonnements im Abo-Büro, an der Theaterkasse und auf der Internetseite des Thalia Theaters verfügbar. Abonnements werden für die Dauer einer gesamten Spielzeit abgeschlossen. Abonnements verlängern sich jeweils um eine weitere Spielzeit, wenn nicht dem Abo-Büro des Thalia Theaters bis zum 30. April der laufenden Spielzeit eine schriftliche Kündigung vorliegt und diese vom Theater bestätigt wird.
6.3 Nach Maßgabe des Kartenaufdrucks beinhaltet der Kartenpreis die Berechtigung, die Eintrittskarte auch als Fahrkarte im öffentlichen Nahverkehr (HVV) zu nutzen. Ob die Besucherin und der Besucher die entsprechende Leistung in Anspruch nehmen, ist unerheblich. Hinsichtlich der Nutzung der Eintrittskarte als Fahrkarte besteht zwischen der Kundin oder dem Kunden und dem Beförderungsunternehmen ein gesondertes Vertragsverhältnis, für das die Bestimmungen der dem HVV zugehörigen Verkehrsunternehmen gelten.
6.4 Die Garderobengebühr, Programmhefte, Textbücher sowie weitere Leistungen sind grundsätzlich nicht im Kartenpreis inbegriffen.


7. Ermäßigungen
7.1 Schülerinnen und Schüler und Studentinnen und Studenten bis zum 30. Lebensjahr, Auszubildende, Bundesfreiwilligendienstleistende, Erwerbslose sowie Empfängerinnen und Empfänger von ALG I und ALG II  können bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises (z.B. der Hamburger Sozialkarte) ermäßigte Eintrittskarten erhalten. Enthält der vorgelegte Nachweis kein Lichtbild, so ist zusätzlich ein Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis oder Führerschein) vorzulegen.
7.2 Schülergruppen mit mindestens zehn Schülern in Begleitung einer Aufsicht führenden Lehrkraft können bei Sammelbestellungen ermäßigte Eintrittskarten bekommen. Pro 10 Schüler erhält eine Aufsichtsperson der Schulgruppe eine Freikarte.
7.3 Schwerbehinderte ab 50% MdE erhalten eine Ermäßigung. Außerdem erhält maximal eine weitere Begleitperson diese Ermäßigung, sofern im Schwerbehindertenausweis die Notwendigkeit einer Begleitung durch den Eintrag „B“ angezeigt wird. Eintrittskarten für Rollstuhlfahrer bleiben denjenigen Schwerbehinderten vorbehalten, die infolge ihrer Behinderung den Rollstuhl während der Aufführung nicht verlassen können.
7.4 Ermäßigte Karten sind nur in Verbindung mit einem zur Ermäßigung berechtigenden Ausweis gültig. Pro Person und Berechtigungsausweis wird je Aufführung nur eine ermäßigte Karte verkauft. Eine Kombination mehrerer Ermäßigungen ist nicht möglich. Die Ermäßigungen beziehen sich nicht auf etwaige Gebühren.
7.5 Ermäßigungen können vom Thalia Theater jederzeit geändert werden. Die Thalia Theater GmbH ist außerdem berechtigt, die Abgabe ermäßigter Eintrittskarten für bestimmte Spielorte, Veranstaltungen, Platz- oder Preisgruppen, in zeitlicher Hinsicht oder bezüglich bestimmter Vertriebswege einzuschränken oder auszuschließen.
 
8. Rückgabe gelöster Eintrittskarten
8.1 Verkaufte Eintrittskarten können grundsätzlich weder zurückgenommen noch umgetauscht werden. Ersatz für verfallene Karten wird nicht geleistet.
8.2 Wird anstelle des Werkes, das beim Kauf der Eintrittskarte angekündigt war, ein anderes Werk gespielt, können gekaufte Karten bis zum Aufführungsbeginn an der Kasse zurückgegeben werden.
8.3 Besetzungsänderungen und sonstige kurzfristige Änderungen des Vorstellungsablaufs berechtigen nicht zur Rückgabe von Eintrittskarten.  
8.4 Bei Abbruch einer Aufführung wird, wenn zum Zeitpunkt des Abbruchs weniger als die Hälfte der Aufführung gespielt war, eine Ersatzaufführung angeboten oder, falls dies aus spielplantechnischen oder anderen Gründen nicht möglich ist, der Eintrittspreis erstattet. Dies gilt auch für abgesagte Vorstellungen.
8.5 In den Fällen 8.2 bis 8.4 sind darüber hinausgehende Ansprüche ausgeschlossen; insbesondere können nutzlose Aufwendungen der Besucherin und des Besuchers nicht ersetzt werden. Der Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises erlischt in den Fällen 8.2 und 8.4, wenn er nicht binnen zehn Tagen geltend gemacht wird.
 
9. Verlust von Eintrittskarten
 
9.1 Bei Verlust einer Eintrittskarte stellt die Thalia Theater GmbH eine Ersatzkarte aus, wenn die Käuferin und der Käufer unter genauer Platzangabe nachweist oder glaubhaft macht, welche Karte sie oder er gekauft hatte. Die Thalia Theater GmbH ist berechtigt, für das Ausstellen von Ersatzkarten, -Cards oder –Abonnementsausweisen u. ä. eine Bearbeitungsgebühr zu erheben.
9.2 Werden sowohl die Originalkarte als auch eine Ersatzkarte für denselben Platz von verschiedenen Besuchern vorgelegt, hat der Inhaber der Ersatzkarte Vorrang vor der Besitzerin und dem Besitzer der Originalkarte.
 
 
10. Einlass zu den Aufführungen
10.1 Die Eingangsfoyers sind in der Regel eine halbe Stunde vor Aufführungsbeginn geöffnet.
10.2 Dem Einlasspersonal ist die gültige Eintrittskarte bzw. Abonnementsausweis sowie bei ermäßigten Karten der entsprechende Berechtigungsausweis vorzuzeigen. Jede Eintrittskarte berechtigt eine Person zum Besuch einer Aufführung.
10.3 Nach Vorstellungsbeginn können Besucher aus Sicherheitsgründen und im Interesse der mitwirkenden Künstlerinnen und Künstler und anderen Besucher an einem störungsfreien Ablauf der Aufführung erst zu einem von der künstlerischen Leitung jeweils festgelegten, geeigneten Zeitpunkt (z.B. Bildwechsel, Pause) und ohne Anspruch auf den gelösten Kartenplatz in den Zuschauerraum eingelassen werden. Den Anweisungen des Einlasspersonals bezüglich des Einlasszeitpunktes wie auch des nächst verfügbaren Platzes ist Folge zu leisten.
10.4 Die Eintrittskarte verliert nach Ende der Vorstellung und bei Verlassen der Räumlichkeiten des Thalia Theaters ihre Gültigkeit. Dies gilt nicht für die mit der Eintrittskarte verbundene Beförderungsleistung durch den HVV.  
 
11. Garderobe
11.1 Garderobenstücke (Mäntel, Schirme, große Taschen und vergleichbar sperrige Gegenstände) dürfen nicht in den Zuschauerraum mitgenommen werden, sondern sind beim zuständigen Garderobenpersonal gegen Gebühr abzugeben.
11.2 Bei Vorlage der Garderobenmarke werden die aufbewahrten Garderobenstücke ohne Prüfung der Berechtigung an die Besitzerin und den Besitzer der Marke ausgehändigt.
11.3 Ohne Garderobenmarke dürfen Garderobengegenstände nur dann ausgehändigt werden, wenn die Besucherin und der Besucher nachgewiesen oder glaubhaft gemacht haben, dass sie oder er die berechtigte Empfängerin oder der berechtigte Empfänger ist.
11.4 Vertauschte, beschädigte oder abhanden gekommene Gegenstände sowie der Verlust einer Garderobemarke sind dem Garderobenpersonal unverzüglich anzuzeigen. Die Besucherin und der Besucher ist verpflichtet, die Wiederbeschaffungskosten der Garderobenmarke in Höhe von 5 € bei der Leitung der Vorderhausinspektion zu erstatten.
11.5 Mit Abgabe der Garderobenmarke haftet das Thalia Theater für Verlust oder Beschädigungen der aufbewahrten Gegenstände nur, soweit das Garderobenpersonal seine Aufbewahrungspflichten vorsätzlich oder grobfahrlässig verletzt hat. Die Haftung ist auf den Zeitwert bzw. auf 500 € für alle auf eine Garderobenmarke abgegebenen Gegenstände begrenzt. Von der Haftung ausgeschlossen sind Ausweise und Urkunden aller Art, Kreditkarten, Bargeld, Schlüssel und Wertsachen wie Schmuck, elektronische Geräte etc., insbesondere auch dann, wenn sich diese Gegenstände in Manteltaschen oder Behältnissen befinden. Die Aufbewahrung dieser Gegenstände geschieht auf Gefahr der Besucherin und des Besuchers.
 
12. Fundsachen
12.1 Gegenstände jeder Art, die in Räumen der Thalia Theater GmbH gefunden werden, sind beim Einlass- bzw. Garderobenpersonal abzugeben.
12.2 Der Verlust von Gegenständen ist dem Einlass- bzw. Garderobenpersonal unverzüglich anzuzeigen.
 
12.3 Die Gegenstände werden zunächst in der Thalia Theater GmbH aufbewahrt und nach Ablauf einer angemessenen Aufbewahrungsfrist an das öffentliche Fundbüro gegeben. Nachfragen über den Verbleib verloren gegangener Gegenstände sowie nach den Ausgabezeiten von Fundsachen sind an die Vorderhausinspektion zu richten. Für die Behandlung von Fundsachen gelten im Übrigen die §§ 978 ff BGB.
 
13. Hausrecht
13.1 Die Thalia Theater GmbH übt in allen ihren Spielstätten das Hausrecht aus. Sie ist berechtigt, Hausverweise bzw. -verbote auszusprechen oder andere geeignete Maßnahmen im Rahmen dieses Hausrechtes zu ergreifen. Insbesondere können Besucher aus Vorstellungen verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere Besucher und Besucherinnen belästigen oder in sonstiger und erheblicher Weise oder wiederholt gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen haben. Der Zutritt kann verweigert werden, wenn die begründete Vermutung besteht, dass die Besucherin und der Besucher die Vorstellung stören oder andere Besucherinnen und Besucher belästigen werden.
13.2 Die Besucherin und der Besucher darf lediglich den auf seiner Eintrittskarte ausgewiesenen Platz einnehmen. Hat sie oder er einen Platz eingenommen, für den sie oder er keine gültige Karte besitzt, kann die Thalia Theater GmbH den Differenzbetrag erheben oder die Besucherin und den Besucher aus der Vorstellung verweisen.
13.3 Der kommerzielle bzw. gewinnorientierte Weiterverkauf ist nur autorisierten Vertragspartnerinnen und Vertragspartnern gestattet.
13.4 Mobilfunkgeräte und -telefone sowie akustische Signalgeber aller Art dürfen nur im ausgeschalteten Zustand in den Zuschauerraum mitgenommen werden.
13.5 Die Mitnahme von Speisen und Getränken in den Zuschauerraum und der dortige Verzehr sind grundsätzlich untersagt.
13.6 Das Rauchen ist im Thalia Theater verboten.
13.7 Bei Brand oder sonstigen Gefahrensituationen haben die Besucherinnen und die Besucher das Haus sofort ohne Umwege durch die gekennzeichneten Aus- und Notausgänge zu verlassen. Eine Garderobenausgabe findet in diesen Fällen nicht statt. Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten.
 
14. Bild- und/oder Tonaufnahmen
14.1 Bild- (Film, Video etc.) und/oder Tonaufnahmen sind aus urheberrechtlichen Gründen untersagt. Zuwiderhandlungen können Schadensersatzansprüche auslösen. Das Fotografieren während der Aufführung ist mit Rücksicht auf die mitwirkenden Künstlerinnen und Künstler und die anderen Besucherinnen und Besucher nicht erlaubt.
14.2 Bei Zuwiderhandlungen ist das Einlasspersonal berechtigt, die Aufzeichnungsgeräte sowie Kameras, unter Ausschluss der Haftung, einzuziehen und bis zum Schluss der Aufführung einzubehalten. Gegebenenfalls kann die Besucherin und der Besucher vom Besuch der Aufführung ausgeschlossen werden. Aufzeichnungsmaterial jeder Art, auf dem Teile der Aufführung festgehalten sind, werden von der Thalia Theater GmbH eingezogen und verwahrt. Sie werden an die Eigentümerin und den Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn diese oder dieser der vorherigen Löschung der Aufzeichnungen zugestimmt hat.
14.3 Für den Fall, dass während einer öffentlichen Vorstellung Bild- und/oder Tonaufnahmen von dazu berechtigten Personen durchgeführt werden, erklären sich die Besucherinnen und Besucher mit dem Erwerb der Eintrittskarte damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und/oder Wort aufgenommen werden und diese Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht bzw. verwertet werden dürfen.  
 
15. Haftung
Für Schäden jeder Art, die eine Besucherin und ein Besucher in den Räumen des Thalia Theaters erleidet, haftet die Thalia Theater GmbH, ihre Vertreter und ihre Erfüllungsgehilfen nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt, soweit es sich um typischerweise vorhersehbare Schäden handelt.
 
16. Anwendbares Recht / Erfüllungsort / Gerichtsstand
Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für den Kartenverkauf über das Internet. Erfüllungsort ist Hamburg. Dies gilt auch für die Zurverfügungstellung der bestellten Eintrittskarte.
 
17. Inkrafttreten
Diese aktualisierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 24.5.2018 in Kraft und ersetzen die bisher geltenden Benutzungsbedingungen.

Datenschutz
Die personenbezogenen Daten der Eintrittskartenkäuferin und des Eintrittskartenkäufers werden unter Einhaltung des Datenschutzrechtes in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang erhoben, verarbeitet, gespeichert und genutzt. Die Rechtsgrundlage für Anbahnung, Durchführung und Abwicklung der vertraglichen Leistung und zur Erfüllung der hiermit verbundenen gesetzlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO.
Die Thalia Theater GmbH ist berechtigt, die Daten an natürliche oder juristische Personen weiterzugeben, sofern diese den Kartenverkaufsvertrag durchführen und durch das Thalia Theater mit dem Kartenvertrieb beauftragt worden sind. Gleiches gilt für die Weitergabe an andere Theater, sofern der Kartenverkaufsvertrag ein gemeinsames Angebot dieser Theater unter Beteiligung des Thalia Theaters darstellen sollte. Dritte im vorgenannten Sinne werden vom Thalia Theater auf die Einhaltung des Datenschutzrechts verpflichtet. Die Thalia Theater GmbH betreibt keinen Handel mit Personendaten der Kunden. Eine Weitergabe von Personendaten an Dritte zu Werbezwecken erfolgt nicht, es sei denn, Sie haben dem ausdrücklich zugestimmt. Eine Weitergabe der Kreditkarten-Nummer an nicht autorisierte Dritte ist in jedem Fall ausgeschlossen. Die Daten werden nach 10 Jahren gelöscht.
Hat das Thalia Theater Ihre Anschrift oder Email-Adresse im Zusammenhang mit dem Kauf einer Theaterkarte erhalten, kann das Thalia Theater diese Daten auch zur Direktwerbung für andere Vorstellung des Thalia Theaters verwenden, es sei denn Sie haben der Verwendung widersprochen. Ein solcher Widerspruch ist jederzeit möglich und kann gerichtet werden an: widerruf[at]thalia-theater.de oder Thalia Theater, Raboisen 67, Abteilung Kommunikation, 20095 Hamburg. Bei einem Widerspruch werden Ihre Kundendaten gemäß der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht zusammen mit Buchungsbelegen für zehn Jahre aufbewahrt jedoch nicht mehr zur Direktwerbung des Thalia Theaters verwendet.

Online –Ticket-Service
Beim Erwerb von Karten über das Online-Ticketsystem benötigen wir Ihre Personendaten. Diese Daten werden von der Thalia Theater GmbH und ihren Lieferanten ausschließlich zur Erbringung und/oder Verbesserung bestehender oder künftiger Dienstleistungen verwendet. Die Thalia Theater GmbH betreibt keinen Handel mit Personendaten der Kundinnen und Kunden. Eine Weitergabe von Personendaten an Dritte zu Werbezwecken erfolgt nicht, es sei denn, Sie haben dem ausdrücklich zugestimmt. Eine Weitergabe der Kreditkarten-Nummer an nicht autorisierte Dritte ist in jedem Fall ausgeschlossen.

Ihre Rechte
Betroffene Personen haben das Recht auf Auskunft seitens des Verantwortlichen über die sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung unrichtiger Daten oder auf Löschung, sofern einer der in Art. 17 DSGVO genannten Gründe vorliegt, z.B. wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden. Es besteht zudem das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, wenn eine der in Art. 18 DSGVO genannten Voraussetzungen vorliegt und in den Fällen des Art. 20 DSGVO das Recht auf Datenübertragbarkeit. Werden Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e (Datenverarbeitung zur behördlichen Aufgabenerfüllung bzw. zum Schutz des öffentlichen Interesses) oder lit. f erhoben (Datenverarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen), steht der betroffenen Person das Recht zu, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Widerspruch einzulegen. Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, es liegen nachweisbar zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung vor, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Sie haben das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der sie betreffenden Daten gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt. Das Beschwerderecht kann insbesondere bei einer Aufsichtsbehörde in dem Mitgliedstaat des Aufenthaltsorts der betroffenen Person oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes geltend gemacht werden. In Hamburg ist die zuständige Aufsichtsbehörde der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI), Klosterwall 6, 20095 Hamburg.

Datenschutzbeauftragter
Verantwortlich für die Einhaltung und Kontrolle unserer Datenschutzpflichten ist unser Datenschutzbeauftragter Jürgen Danielsen. Dieser steht Ihnen auch gern für Auskünfte oder Anregungen zum Thema Datenschutz zur Verfügung. Unser Datenschutzbeauftragter ist zu erreichen per Mail: datenschutz(at)thalia-theater.de
 
Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Das Thalia Theater ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitbeilegungsstelle teilzunehmen (siehe § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz). Wir gehen davon aus, wie bisher so auch zukünftig, mögliche Probleme oder Streitfragen mit unseren Zuschauerinnen und Zuschauern, Lieferantinnen und Lieferanten u.a. direkt und zur Zufriedenheit aller lösen zu können.